Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Sportwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder einen Vizepräsidenten zusammen mit einem weiteren Präsidiumsmitglied.