| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern darunter einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Einzelausgaben über 300,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |