Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorstandsmitglied Finanzen und dem Vorstandsmitglied Breitensport.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte von mehr als 2.000,00 EUR der Zustimmung des Vorstandes bedürfen.