Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 Euro sind für den Verein mur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden.