Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu zehn Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender und drei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.