Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtshandlungen des Vorstandes, die den Verein im Werte mit mehr als 3.000 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Vorstands.