Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens zehn Personen, aus dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und einen der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch die stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten.
Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die die nachfolgenden ihm zugewiesenen Geschäftsbereiche mit sich bringen: Politik; Kommunikation (Presse), Research; Plattform, Ehrenamt, Netzwerke; Fördermittelprojekte sowie Legal.
Die Vertretungsbefugnis erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte, die die nachfolgenden ihr zugewiesenen Geschäftsbereiche mit sich bringen: Mitgliederverwaltung; Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit), Member Relations/Kooperationsmanagement; Finanzen, Organisation (Aufgabe- und Ablauforganisation) sowie Events.