Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, im Behinderungsfalle durch den Schatzmeister. Gehört dem Vorstand ein geschäftsführender Vorsitzender an, so wird die Landesgruppe gerichtlich und außergerichtlich durch diesen und im Behinderungsfalle durch den Vorsitzenden vertreten.