Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der Kassenführer haben jeweils Einzelvertretungsbefugnis.