Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und dem Verantwortlichen für Ökologie und Gartenfachberatung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.