Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter der Schriftführer und der Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die für den Verein eine Verpflichtung von über 1.000 Euro begründen begründen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes.