Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden, der/dem zweiten Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in, der/dem Schriftführer/in und Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.