Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Zu Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 15.000,-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erfordertlich.