Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu sieben MItgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, bis zu drei Beisitzern und einem Ehrenvorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.