Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Sport- und Jugendwart, dem Freizeitwart und dem Referenten für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister oder der Schriftführer.