Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von beiden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.