Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende können bei außerordentlichen Ausgaben bis zu einer Höhe von 500,--Euro ohne Versammlungsbeschluss verfügen.