Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vereinsmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung in die Funktion des Vorsitzenden und seines Vertreters sowie des Schatzmeisters gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.