Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Vorstand für Finanzen und Recht.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,-Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstands.