Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Baubeauftragten, dem Organisator für Gemeinschaftsarbeiten und dem Gartenfachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist allein vertretungsbefugt. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds.