Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall eine finanzielle Verpflichtung von mind. 5000,00 EUR begründen oder ein Dauerschuldverhältnis, das zu einer jährlichen Belastung des Vereins von über 10000,00 EUR führt, ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.