Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Buchhalter, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.
Zahlungsanweisungen bedürfen zweier Unterschriften der Vorstandsmitglieder, darunter der Buchhalter oder der Kassierer.