Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, im Verhinderungsfall dem Vizepräsidenten, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister, im Verhinderungsfall dem stellvertretenden Schatzmeister.
Zur Abgabe von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen ist die Mitwirkung des Präsidenten oder Vizepräsidenten, des Schatzmeisters oder des stellvertretenden Schatzmeisters erforderlich.