Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern , darunter der Vorsitzende, der Vorstand Raum und IT (stellvertretender Vorsitzender), der Vorstand Kommunikation, der Vorstand Fundraising und Mitgliedergewinnung und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.