Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein. Der Schriftführer und der Kassenwart vertreten nur gemeinsam zusammen mit dem ersten Vorsitzendem oder dem zweiten Vorsitzenden.