| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister(gleichzeitig Schriftführer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |