Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Mitglied, welches den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertritt.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab EUR,-€ 500,-€.