Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart/Schatzmeister und dem Pressesprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen ab EUR 3.000,- entscheidet die Mitgliederversammlung.