| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bis zu einem Betrag von 200,- Euro bzw. der Begründung von Verbindlichkeiten in dieser Höhe ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt. |