| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens einem, höchstens drei Vorstandsmitgliedern. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. |