Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal vier Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei einem Rechtsgeschäftswert von über 5000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.