| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Vorsitzende ist gerichtlich und außergerichtlich allein vertretungsbefugt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich mit einem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam. |