Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden (Finanzen).
Der Verein wird bis zu einem Betrag von 500,- Euro durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei darüber hinaus gehenden Beträgen und bei der gerichtlichen Vertretung sind zwei Vorstandsmitglieder nötig.