Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 Euro bedürfen der Zusatimmung aller Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz und über die Beteiligung an Gesellschaften.