Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer sowie ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter ein stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und ein eventuell gewählter stellvertretender Vorsitzender sind einzelvertretungsbefugt. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.