Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Entscheidungen über Ausgaben von über 1.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.