Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender und ein Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorsitzende und der Stellvertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit dich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.