Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende, der erste Stellvertreter oder der zweite Stellvertreter.