Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister sowie bis zu vier weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des Generalsekretärs der Norwegischen Seemansskirche im Ausland (Sjomannskirken-Norsk kirke i utlandet) in Bergen:
- Erwerb, Verkauf und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
- Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 10.000,- €
- Übernahme von Bürgschaften
- Aufnahme von Anleihen und Darlehen
- Anstellung von Mitarbeitern