Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein im Einvernehmen mit dem ersten Vorsitzenden.
Über Konten des Vereins verfügt der Vorsitzende allein oder der Kassenwart mit einem Vorstandsmitglied.