Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden dem Sekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzenden jeweils allein. Der Sekretär und der Schatzmeister vertreten nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.