Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.