Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens sechs Personen, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsbefugt.