Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Kassenwart und einem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.