Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, darunter ein/e Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zur Aufnahme von Krediten, zum Abschluss von Mietverträgen und zum Kauf gegen Ratenzahlung ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.