| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Chairman) und mindestens zwei, höchstens drei stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |