Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften sowie den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Wert von EUR 10.000.