| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Er ist allein zeichnungs- und vertretungsberechtigt. Für die allgemeine Geschäftsführung kann der Vorstand einen oder mehrere Geschäftsführer berufen. |