Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstandsvorsitzende ist allein vertretungsbefugt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab EUR 5000,00.