Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.